Die Redewendung „mit Fug und Recht“ ist eine interessante Kombination zweier Wörter, die auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich erscheinen mag. Um sie vollständig zu verstehen, müssen wir uns die Bedeutung der einzelnen Wörter und ihren historischen Kontext anschauen.
Fug:
- Ursprüngliche Bedeutung: Das Wort „Fug“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutete ursprünglich „Schicklichkeit“, „Rechtmäßigkeit“ oder „Zuständigkeit“. Es war also eng mit den Begriffen Recht und Ordnung verbunden.
- Heutige Verwendung: Heute wird „Fug“ fast ausschließlich in der Redewendung „mit Fug und Recht“ verwendet und hat seine ursprüngliche Bedeutung weitgehend verloren.
Recht:
- Bedeutung: Das Wort „Recht“ ist uns allen bekannt und bezeichnet im Allgemeinen eine Berechtigung oder einen Anspruch.
Zusammensetzung und Bedeutung der Redewendung:
- Hendiadyoin: Die Verbindung von „Fug“ und „Recht“ ist ein sogenanntes Hendiadyoin. Dabei werden zwei Begriffe verwendet, um einen einzigen Begriff zu verstärken.
- Gesamtbedeutung: Zusammengenommen bedeutet „mit Fug und Recht“, dass etwas vollkommen berechtigt, gerechtfertigt oder begründet ist. Es drückt aus, dass eine Aussage oder eine Handlung auf einer soliden Grundlage beruht und nicht anzufechten ist.
Historischer Kontext:
Die genaue Entstehung der Redewendung ist nicht eindeutig geklärt. Es wird vermutet, dass sie ihren Ursprung im Mittelalter hat, als Rechtsbegriffe eine wichtige Rolle spielten. Die Doppelung von „Fug“ und „Recht“ diente dazu, die Rechtmäßigkeit einer Handlung besonders zu betonen.
Beispielsätze:
- „Er kann mit Fug und Recht behaupten, der beste Schachspieler der Schule zu sein.“
- „Die Kritik an seiner Arbeit ist mit Fug und Recht erhoben worden.“
Fazit:
Die Redewendung „mit Fug und Recht“ ist eine feste Größe in der deutschen Sprache und wird verwendet, um auszudrücken, dass etwas vollkommen gerechtfertigt ist. Obwohl das Wort „Fug“ heute eher selten allein verwendet wird, trägt es in dieser Redewendung zu einer besonders eindringlichen Betonung bei.